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Neustart fürs Onlinezugangsgesetz – bringt das Update den Durchbruch?

Ein Moderator und 5 Panel-Sprecher:Innen sitzen auf der SCCON-Bühne. Publikum im Vordergrund.

SCCON-Panel "Onlinezugangsgesetz". Marc Danneberg, Cordula Kießling, Sven Hellmich, Gudrun Aschenbrenner, Dr. Rainer Brandl, Volker Redder (v.l.n.r.). Foto:Messe Berlin

Im Mai hat das Bundeskabinett einen Entwurf zur Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) verabschiedet, im Oktober fand dazu eine Anhörung im Bundestag statt. Aktuell diskutieren die Koalitionsfraktionen noch, wie das Gesetz konkret ausgestaltet werden soll. Klar ist aber: Die Politik hat aus dem ersten OZG gelernt, das Änderungsgesetz wird einige Geburtsfehler der deutschen Verwaltungsdigitalisierung korrigieren. So jedenfalls die vorherrschende Meinung in der Expertenrunde mit dem Titel „OZG 2.0 – das Update, das es brauchte?“

Gute und richtige Ansätze

Der Entwurf weise in die richtige Richtung, befand Dr. Fedor Ruhose, SPD-Politiker und Staatssekretär beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung in Rheinland-Pfalz. Damit werde endlich der Fokus auf die wichtigsten Verwaltungsleistungen gesetzt. Auch das Once-Only-Prinzip und der Digital-Only-Ansatz für Unternehmen seien „gut und richtig“.

„Once-Only“ bedeutet in diesem Kontext, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in Zukunft nur noch einmal ihre Daten in der öffentlichen Verwaltung hinterlegen müssen und die Behörden sich über ein digitales Register miteinander austauschen. „Digital-Only“ soll zunächst für Unternehmen gelten, die binnen fünf Jahren sämtliche Verwaltungsvorgänge digital abwickeln sollen.

Fristen und Rechtsansprüche als Druckmittel

Das Änderungsgesetz spiegele vollständig wider, „was uns die OZG-Umsetzung gezeigt hat, wo wir nachjustieren müssen“, erklärte Cordula Kießling, Ständige Vertretung der Abteilungsleitung Digitale Verwaltung im Bundesministerium des Innern. Das Thema EfA, also „Einer für alle“, sei in die Umsetzung gestartet, und es gebe jetzt „das klare Bekenntnis zur Ende-zu-Ende-Digitalisierung“.

Verschiedene Punkte seien in dem Gesetzentwurf indes noch nicht berücksichtigt, monierte Dr. Rainer Brandl, Bundestagsabgeordneter der CSU. Die Union arbeite gerade an einem entsprechenden Entschließungsantrag. Insbesondere seien klare Fristen vonnöten. Angesichts der Tatsache, dass die Fristen des OZG nicht erfüllt worden seien, sei es falsch, an dieser Stelle den Druck herauszunehmen. Vorstellbar sei aus seiner Sicht, zum Beispiel dem Bund ab 2025 einen Rechtsanspruch auf digitale Leistungen vorzuschreiben.

Diskussionen in den Koalitionsfraktionen

Genau dieser Rechtsanspruch gehöre zu den Punkten, die aktuell innerhalb der Regierung verhandelt werden, berichtete Volker Redder, Bundestagsabgeordneter der FDP: „Ein bisschen Druck muss da sein.“ Die Vision der FDP sei es außerdem, „Governance as a Platform“ zu schaffen, also eine Architektur, auf der Unternehmen für eigene Weiterentwicklungen aufsetzen und ihre Dienstleistungen für den Staat anbieten könnten. „Wir können keine Standards ins Gesetz schreiben, aber wir können ein Framework schaffen, auf dem andere aufsetzen können.“

Digital-Only für alle – und wie sich das umsetzen ließe

Gudrun Aschenbrenner, Mitglied des Vorstands der AKDB (Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern), plädierte dafür, den Digital-Only-Ansatz nicht nur für Unternehmen umzusetzen, sondern für die gesamte Bevölkerung, wie es etwa Dänemark geschafft habe. Sie wünsche sich weniger Befürchtungen darüber, dass eine solche Digitalisierung einige Menschen abhängen werde, und stattdessen mehr Mut, Aufklärung und Ideen, wie sich ebendiese Menschen mitnehmen ließen. Zum Beispiel über digitale Servicestellen in den Städten oder groß aufgelegte Lernprogramme.

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