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Das neue Digitalministerium: Struktur, Aufgaben und Ziele

Blick auf die Regierungsgebäude des Bundestages in Berlin. Quelle: Fotolia
Am 6. Mai 2025 wurde das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) offiziell gegründet. Mit dem Ziel, die Digitalisierung Deutschlands voranzutreiben, bündelt das neue Ministerium Kompetenzen aus sechs bestehenden Ressorts, darunter das Bundeskanzleramt, das Bundesinnenministerium, das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesjustizministerium.
Mit dem Organisationserlass steht jetzt der Aufbau des neuen Ministeriums unter dem ersten Digitalminister Deutschlands, Karsten Wildberger. Unterstützt wird er von Staatssekretär Markus Richter sowie den Parlamentarischen Staatssekretären Philipp Amthor und Thomas Jarzombek.
Aus vielen mach eins
Das erste eigenständige Digitalministerium Deutschlands bündelt Kompetenzen aus insgesamt sechs Häusern:
- Die Zuständigkeit für strategische Vorausschau und Grundsatzfragen der Digitalpolitik wird direkt aus dem Kanzleramt (BKAmt) übertragen.
- Aus dem Bundesinnenministerium (BMI) gehen die beiden Abteilungen „Digitale Verwaltung“ und „Digitale Gesellschaft“ zusammen mit der IT-Beschaffung, der Steuerung der IT des Bundes, der Netze des Bundes, der Cybersicherheit in der Bundesverwaltung und das Recht der digitalen Verwaltung an das neue Ministerium.
- Das ehemalige Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) von Dr. Volker Wissing gibt die Bereiche Digital- und Datenpolitik und digitale Infrastrukturen ab.
- Aus dem Wirtschaftsministerium erhält die neue Behörde die Zuständigkeiten für europäische und nationale bessere Rechtssetzung und Bürokratieabbau, die digitale Wirtschaft und digitale Souveränität, den Digitalgipfel sowie die Digitalpolitik.
- Das Finanzministerium (BMF) gibt die Zuständigkeit für das ITZBund teilweise und für die souveräne Cloud für Verwaltungen ab.
- Aus dem Justizministerium (BMJ) erhält das Digitalministerium die Geschäftsstelle für Bürokratieabbau, für bessere Rechtssetzung und für den Nationalen Normenkontrollrat sowie die federführende Umsetzung des AI Acts der Europäischen Union.
Darüber hinaus wird im Organisationserlass ein Zustimmungsvorbehalt für das neue Ministerium festgehalten. Dieser gilt für alle „wesentlichen IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung“ – mit Ausnahme des Bundesverteidigungsministeriums und der Sicherheits- und Polizeiaufgaben im Geschäftsbereich des BMI, des Bundesnachrichtendienstes sowie der Steuerverwaltung.
#SCCON25 Webinar gibt Einblicke und Impulse
Soweit zur Theorie – doch wie gestaltet sich die Arbeit des neuen Digitalministeriums in der Praxis? Am 25. Juni gibt Public Sector Experte Marc Danneberg im Rahmen eines kostenfreien Webinars im Vorfeld der #SCCON25 Einblicke in Arbeitsschwerpunkte und Tätigkeitsfelder im Bereich der digitalen Verwaltung.
Dabei stellt er die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarten Maßnahmen zur Verwaltungsdigitalisierung vor und skizziert, welche Prioritäten aus Sicht der digitalen Wirtschaft gesetzt werden sollten, um bei der Modernisierung von Staat und Verwaltung an Fahrt aufzunehmen.
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